Kann ich mir  nach einem Verkehrsunfall einen Sachverständigen frei aussuchen ?

Bei einem Haftpflichtschaden (Sie sind unverschuldet) können Sie einen beliebigen Sachverständigen einschalten nach Ihrer Wahl.

DIe gegnerische Versicherung übernimmt dabei die gesamten Kosten.

Sollte ich einen Schaden bei meiner eigenen Versicherung melden, auch wenn ich unverschuldet bin ?

Generell sollte man alle Schäden seiner Versicherung melden. Dies ist auch meistens kleingedruckt in der Police geschrieben.

Darf man auch bei Kaskoschäden einen beliebiegen Gutachter einschalten ?

Bei einem Kaskoschaden (Teilkasko/Vollkasko) sollten Sie Ihre Versicherung vorerst ansprechen, die letztendlich eine Entscheidung trifft.

In seltenen Fällen stimmt die Versicherung bei kleinerer Schäden zu, nur einen Kostenvoranschlag frei erstellen zu lassen.

Mit wieviel Zeit kann ich rechnen, um das Gutachten zu bekommen ?

In der Regel bekommen Sie das Gutachten innerhalb 24 Stunden per E-Mail. Doch es kommt letztendlich drauf an, ob das beschädigte Fahrzeug vorerst in die Restwertbörse (Restwertermittlung) eingestellt werden muss (2 Tage). Dies ist entscheidend und wird von der gegnerischen Versicherung verlangt bei Totalschäden.

Restwert, Was ist das ?

Restwert ist der Wert, der nach dem Schaden noch für das Fahrzeug angeboten wird. Diese ist ein sehr wichtiger Faktor für die Berechnung und Auszahlung bei wirtschaftlichem Totalschaden. Wir möchten ein kleines Beispiel geben.
Das Fahrzeug hat kurz vor dem Unfall einen Wert von 10.000,00€. Die Reparaturkosten nach dem Unfall liegen bei 6.000,00€. Und ein Restwert- angebot liegt bei 5.500,00€. 
Versicherung rechnet
10.000,00€ (Wiederbeschaffungswert) - 5.500,00€ (Restwert) = 4.500,00€ (Versicherung zahlt diesen Betrag aus) .

Bei Überschreitung von 50% des Wiederbeschaffungswertes (5.000,00€) verlangen die Versicherungen einen Restwert für das beschädigte Fahrzeug. Wir stellen das Fahrzeug für 48 Stunden (Regional bis 100km) in die Restwertbörse ein und holen uns das Ergebnis (Höchstbieterangebot) und fügen es dem Gutachten bei.

Ohne die Restwertermittlung hätte die Versicherung normalerweise 6.000,00€ zahlen müssen. Somit hat die Versicherung 1.500,00€ gespart

und Sie aber trotzdem entschädigt.

Die Versicherung darf entscheiden, wie sie es regelt.
Sie müssen aber Ihr Fahrzeug nicht abgeben, nur weil jemand angeboten hat, klar dürfen Sie Ihr Fahrzeug weiterbehalten.

Wiederbeschaffungswert, was bedeutet das ?

Der Wiederbeschaffungswert ist der Wert, was das Fahrzeug kurz vor dem Unfall an Wert hatte bzw. die Summe, die Sie hätten aufwenden müssen, um ein gleichwertiges Fahrzeug kaufen zu können.

Schadensminderungspflicht, was ist das ?

Der Geschädigte steht in der Pflicht, den Schaden möglichst gering zu halten. Es soll nicht zu seinem Vorteil werden.

Gesetz über den Versicherungsvertrag (Versicherungsvertragsgesetz - VVG)
§ 82 Abwendung und Minderung des Schadens

(1) Der Versicherungsnehmer hat bei Eintritt des Versicherungsfalles nach Möglichkeit für die Abwendung und Minderung des Schadens zu sorgen.

WIeso muss ich eine Abtretungserklärung unterschreiben ?

Wenn Sie uns einen Auftrag erteilen, schreiben wir die Versicherungen direkt an bzw. holen uns Auskunft über die Versicherung. Die Abtretungs-erklärung müssen wir dann der Versicherung vorlegen, um die Schadensersatzansprüche geltend machen zu  dürfen und wir mit der Versicherung direkt abrechnen können.