Reparaturbestätigung
Sie haben Ihr Fahrzeug nach dem Unfall fachgerecht reparieren lassen oder selbst fachmännisch repariert?
So ist es dringend zu raten, die Reparatur durch einen Sachverständigen bestätigen zu lassen. Sinnvoll wäre den Sachverständigen zu bevorzugen, der auch das Gutachten erstellt hat. Selbstverständlich gibt es auch andere Wege, um die Reparatur zu bestätigen wie z.B. Tageszeitung mit Fotodokumentation.
Dies hat den folgenden Hintergrund, mit einem kleinen Beispiel:
Angenommen Sie haben am Fahrzeug den linken Kotflügel beschädigt bekommen. Nach der Abwicklung mit der Versicherung und ohne Reparatur, fahren Sie das Fahrzeug beschädigt weiter. Nach späterer Zeit fährt Ihnen ein anderer auf die selbe Stelle, die bereits beschädigt war. Jetzt tritt die zweite Versicherung in Kraft und will abwickeln. Fast alle Fahrzeuge die in Unfälle verwickelt worden sind, werden in ein HIS-System abgespeichert, wo Versichererungen Zugriff über die VIN-Nummer des Fahrzeuges die historischen Daten einsehen können. Der Vorschaden taucht auf und dann steht man schnell unter Beweislast. Die zweite Versicherung kann jetzt blocken oder möchte bewiesen haben, daß der erste Schaden fachlich behoben ist.
Ist das Fahrzeug durch den ersten Schaden schon repariert worden? Diese muss dann nachgewiesen werden. Erst dann zahlt die zweite Versicherung den Schaden.
Ein defekter Kotflügel wird nur einmal bezahlt, falls noch nicht repariert.
Wenn das Gutachten in unserem Haus erstellt wurde, ist die Reparaturbestätigung für Sie selbstverständlich kostenlos.