Verkehrsunfall gehabt.......der Unfallgegner ist Schuld?
Dann haben Sie das Recht, einen Sachverständigen nach Ihrer Wahl zu beauftragen, ohne das Ihnen Kosten entstehen.
Denn die Kosten werden i.d.R. zu 100% von der gegnerischen Versicherung übernommen.
Wir mit langjährigen Erfahrungen sind der Sache sehr angetraut und arbeiten unabhängig, seriös und neutral.
Bitte beachten Sie !
Bei Kaskoschäden sollten Sie unbedingt Ihre Versicherung kontaktieren und Informationen einholen.
In der Regel schicken die Versicherungen selbst einen Gutachter raus, um den Schaden zu regulieren.
Wir beraten Sie nach einem Verkehrsunfall über die einzelnen Schritte zur Schadensabwicklung, damit Sie schnell und unkompliziert Ihre Entschädigung bezahlt bekommen.
Bei Auftragserteilung per E-Mail, Fax, SMS oder WhatsApp vereinbaren wir einen kurzfristigen Termin und treffen uns an unserem Prüfort. Dies hat den Vorteil, das an unserem Prüfort mehrere Hebebühnen sowie technische Gerätschaften zur Verfügung stehen.
Falls Ihr Fahrzeug nicht fahrtauglich oder fortbewegt werden kann, kommen wir auch zum beschädigten Fahrzeug. Es entsteht Ihnen keinerlei Kosten. (Richtwert bis 50km).
Fahrzeugabstellmöglichkeit nach Verkehrsunfall
Falls nach einem Verkehrsunfall Ihr Fahrzeug nicht mehr fahrbereit und verkehrstauglich ist, lassen Sie
es nach vorheriger Abstimmung zu uns auf den Hof abschleppen und stellen es dort ab. Es fallen für Sie keine Standgebühren an (max. 1 Monat - Karenzzeit).
Voraussetzung ist natürlich, das wir im Anschluss das Gutachten erstellen (Haftpflichtschaden).